Pharmazie
Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat
Frau Ast
Tel.: 0681/ 302-2154
E-Mail: pharmazie (at) ps-mint.uni-saarland.de
Sprechzeiten: Mo-Do 10:30 - 11:30 Uhr
Wo? Geb. E1.3, Zi 202
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Prof. C. Jacob (c.jacob(at)mx.uni-saarland.de)
Studiengangsdokumente
Studienordnung Pharmazie (Staatsexamen)
Studienordnung Diplom-Studiengang Pharmazie
Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Erlangung des akad. Grades Dipl. Pharmazeutin/Dipl. Pharmazeut
Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades "Master of Science" in Pharmazie.
Merkblatt zur Anfertigung der Diplomarbeit in Pharmazie
Anleitung zur Anmeldung zum Diplomverfahren
Zulassungsvoraussetzungen zum Diplomverfahren zur Erlangung des akademischen Grades einer Diplom-Pharmazeutin/Diplom-Pharmazeut an der Universität des Saarlandes
Voraussetzung für die Zulassung zum Diplomverfahren ist das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung entsprechend der AAppO.
Weiterhin müssen vorliegen:
- Schriftlicher Antrag auf Zulassung zum Diplomverfahren an den Vorsitzenden des Diplomausschusses
- Immatrikulation an der Universität des Saarlandes (Bearbeitungszeit der Diplomarbeit und Diplomverfahren).
Die Diplomarbeit ist (aus einem Teilgebiet der Pharmazeutischen Wissenschaften) ist in fünffacher Ausfertigung beim Prüfungssekretariat einzureichen. Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt neun Monate. Ausgabe des Themas und der Abgabezeitpunkt der Diplomarbeit sind aktenkundig zu machen (Anmeldeformular im Prüfungssekretariat erhältlich).
Das Diplomkolloquium, das in der Regel innerhalb sechs bis acht Wochen nach Abgabe der Diplomarbeit stattfindet, umfasst einen Vortrag der/des Kandidatin/Kandidaten von etwa zwanzig Minuten sowie eine Diskussion von ebenfalls zwanzig Minuten.