Informatikstudiengänge
Gültig für Studierende der Studiengänge Informatik, Cybersicherheit, Cybersecurity, DSAI, Eingebettete Systeme, Embedded Systems, Entrepreneurial Cybersecurity, Mathematik und Informatik, und Medieninformatik.
Ärztliche Atteste (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber) aufgrund von Abmeldung angemeldeter Klausuren oder zur Verlängerung der Abschlussarbeit (nach §22 (3) der gemeinsamen Prüfungsordnung) müssen immer im Original vorgelegt werden. Wenn möglich innerhalb von 3 Werktagen einreichen.
Die Postadresse finden Sie unter Kontakt. Bitte die zuständige Sachbearbeiterin Ihres Studienganges mit angeben.
Abschlussarbeiten
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wechsel von einem Studiengang der UdS in den aktuellen Bachelor/ Masterstudiengang Informatik